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Multifunktions-Laborwaage mit Single-Cell-Wägesystem und Eichzulassung [M]
ab 3 Stück: | 2.112,77 € | 1,0% Ersparnis |
ab 5 Stück: | 2.091,43 € | 2,0% Ersparnis |
ab 10 Stück: | 2.070,09 € | 3,0% Ersparnis |
Multifunktions-Laborwaage mit Single-Cell-Wägesystem und Eichzulassung [M]
- nur PBJ: Interne Justierautomatik bei Temperaturänderungen oder zeitgesteuert nach definierten Intervallen - nur PBS: Justierprogramm CAL zum Einstellen der Genauigkeit, externe Prüfgewichte gegen Mehrpreis - Metallgehäuse: robust und standsicher - Dosierhilfe: Hoch-Stabilitätsmodus und andere Filtereinstellungen wählbar - Wägen mit Toleranzbereich (Checkweighing): Eingabe eines oberen/unteren Grenzwerts. Ein optisches Signal unterstützt das Portionieren, Dosieren und Sortieren - Komfortables Summieren von Einzelwägungen - Komfortables Rezeptieren/Dokumentieren mit kombinierter Tara/Print-Funktion. Zudem werden die Mischungsbestandteile der Rezeptur automatisch nummeriert und mit Nummer/Gewichtswert ausgedruckt - Identifikationsnummer: 4-stellig, frei programmierbar, wird im Justierprotokoll ausgedruckt - Automatischer Daten-Output an den PC/Drucker nach jedem Stillstand der Waage - Windschutz serienmäßig, bei Modellen mit Ablesbarkeit d = 0,001 g, Wägeraum BxTxH 180x193x87 mm Single-Cell Spitzentechnologie: - Vollautomatische Herstellung der Wägezelle aus einem Stück - Stabiles Temperatur-Verhalten - Kurze Einschwingzeit: 3 sec - Hohe mechanische Robustheit - Hohe Eckenlast-Sicherheit
Bei dem gewählten Produkt handelt es sich um einen Artikel mit Eichzulassung.
Sollte gemäß EU-Richtlinien eine eichpflichtige Verwendung vorliegen, bitte die Konformitätsbewertung (Eichung) über das optionale Zubehör dazubestellen.
Eine nachträgliche Ersteichung ist nicht möglich.
Bei Artikeln mit Ersteichung ist das Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich konformitätsbewertet ("geeicht") sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
e) In der Heilkunde.
04045761094505, 04045761206830, 4045761094505, Kern, PBJ 6200-2M, A0-61