SoldanPlus Vergütungsvereinbarung für Beratungen

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Hans Soldan GmbH
SoldanPlus Vergütungsvereinbarung für Beratungen
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  • Produktbeschreibung

    Beschreibung

    Die Vergütungsvereinbarung gemäß § 34 RVG für die außergerichtliche Beratung. Eine feste Vergütung oder alternativ eine Vergütung nach Zeitaufwand können vereinbart werden. Auch die weiter führenden Vereinbarungen, z. B. zu den Auslagen, sind berücksichtigt.

    In § 3a Absatz 1 Satz 4 RVG sind spezielle Formvorschriften für Gebührenvereinbarungen nach § 34 RVG normiert. Dies bedeutet, dass die leichtere Textform des §126b BGB nicht für Vereinbarungen nach § 34 RVG gilt, sondern die Schriftform nach § 126 Absatz 2 BGB einzuhalten ist. Formlos kann die Vereinbarung u. E. nur geschlossen werden, wenn die Zahlung sofort in bar erfolgt.

    Mit Durchschrift für den Mandanten. Damit handeln Sie klar und verbindlich.


    Format: DIN A4
    3-fach selbstdurchschreibend
    Plus Ausfüllanleitung
    Packung: 25 Satz

    Stichwörter

    Soldan, K450, Honorarschein, Honorarvereinbarung, Honorar, Zeitgebühr, Stundenhonorar, Zeithonorar

    SoldanPlus Vergütungsvereinbarung für Beratungen
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