Überblick
zur Herstellung einer Rohrabschottung R90 (für brennbare Rohre) Eigenschaften Abschottung von Kunststoffrohrdurchführungen durch Massivwände aus Mauerwerk Beton Stahl- bzw Porenbeton leichte Trennwände sowie Massivdecken aus Mauerwerk Beton Stahl- bzw Porenbeton unter Verwendung von BIS Pacifyre MK II Brandschutzmanschette gemäß Anforderungen der Zulassung zur Herstellung der Rohrabschottung mit Feuerwiderstandsklasse R 90 nach DIN 4102 Teil 11 bzw DIN EN 1366-3 für Wände ab einer Mindestdicke von 100 mm Feuerwiderstandsklasse R 90 sowie nach DIN 4102 Teil 11 bzw DIN EN 1366 Teil 3 für Decken ab einer Mindestdicke von 100 mm die Abschottungen müssen eine bauaufsichtliche Zulassung nach DIN 4102 Teil 11 aufweisen der Zulassungsbereich erstreckt sich auf schallgedämmte Abflussrohre bis zu einem Rohraußendurchmesser von 135 mm brennbare Ver- und Entsorgungsleitungen in allen gängigen Rohrwerkstoffen bis 200 mm Mehrschichtverbundrohre bis 75 mm mit Synthese-Kautschuk-Dämmung