Beschreibung
Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas und KFZ, VZ 260"
Das Verkehrszeichen "Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" hat folgende Bedeutung: Das Verbot für Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige, mehrspurige Kraftfahrzeuge besagt, dass diese Fahrzeugen den kommenden Streckenabschnitt nicht nutzen dürfen. Das Verbot kann auch bestimmten Zeiten unterliegen, die dann mit einem Zusatzzeichen verdeutlicht werden.
Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.