Beschreibung
Verkehrszeichen "Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, VZ 261"
Das Verkehrszeichen "Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern" hat folgende Bedeutung: Das Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern besagt, dass hier Fahrzeuge mit einer solchen Ladung diesen Abschnitt nicht nutzen dürfen.
Wir bieten Ihnen vier verschiedene Ausführungen an: Aluminiumblech in 2 mm und 3 mm Materialdicke, Rundform mit gebördelten Rand und Alform mit einem zusätzlichen Alurahmen. Weiterhin gibt es drei verschiedene Folientypen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Über unser Menü können Sie schnell und sicher Ihr gewünschtes Produkt auswählen.