Funktürsprechanlagen

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Ratgeber Funktürsprechanlage

Nützliche Informationen zu Funkrauchmeldern

  • Was ist ein Funkrauchmelder überhaupt?
  • Was tut man, um Funkrauchmelder zu vernetzen?
  • Wann lohnt sich der Einsatz von Funkrauchmeldern?
  • Von welchem Gerät ging der Alarm aus?
  • Welche Gesetze gibt es in Deutschland in Bezug auf Rauchmelder?
  • Welche Prüfzeichen werden verwendet?
  • Fazit zu den Funkrauchmeldern

Was ist ein Funkrauchmelder überhaupt?

Prinzipiell kann man sagen, dass sich die Funkrauchmelder nicht von den klassischen Rauchmeldern, ohne Vernetzung unterscheiden. In der Regel werden Modelle verwendet, die opto-elektronisch arbeiten. Bei diesen Modellen ist neben dem Fach für die Batterie ein weiteres Kästchen untergebracht. Dies ist eine optische Kammer, die über eine blinkende Infrarot LED Leuchte verfügt. Ausschließlich der eingebaute Sensor erkennt das Licht. Für das menschliche Auge ist dies unsichtbar. Zudem enthalten Funkrauchmelder viele nicht reflektierende Kunststoffplättchen. Der Lichtstrahl wird bei normalen Bedingungen so durch das Gerät gelenkt, dass es den Sensor nicht trifft. Wenn es allerdings brennt, steigt Rauch auf und gelangt über die jeweiligen Öffnungen in den Funkrauchmelder. Das sorgt dafür, dass der Lichtstrahl breit durch den Rauchmelder verteilt wird und den Sensor trifft. Was wiederum den Alarm auslöst. In diesem YouTube-Video wird diese Funktionsweise genau erklärt.
Es gibt verschiedene Rauchmelder: Netzbetriebene und batteriebetriebene Modelle. Dazu muss angemerkt werden, dass in den netzbetriebenen Varianten Batterien eingelegt werden, was bei einem Stromausfall nützlich ist. Heutzutage werden in Wohnungen standardmäßig batteriebetriebene Rauchmelder verbaut, da diese schneller zu installieren sind. Zum einen sind das Varianten mit Blockbatterien mit einer Leistung von 9 Volt, zum anderen sind das Modelle mit Lithium-Batterien. Die Blockbatterien müssen alle 1 bis 2 Jahre gewechselt werden und eine Lithium-Batterien hält je nach Hersteller 5, 10 oder 12 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Rauchmelder erneuert werden. Netzbetriebene Rauchmelder eignen sich vor allem für Neubauten, da die notwendigen Kabel direkt unter den Putz gelegt werden können.


Was tut man, um Funkrauchmelder zu vernetzen?

Funkrauchmelder haben einen wesentlichen Unterschied zu klassischen Rauchmeldern und das ist die Vernetzbarkeit. So werden Signale an die vernetzten Rauchmelder gesendet, sobald einer der Rauchmelder Rauch erkannt und einen Alarm ausgelöst hat. Diese aktivieren dann ebenfalls den Alarm. In diesem Bereich werden Varianten mit fest integriertem Funkmodul von solchen mit separatem Funkmodul, welches vom Nutzer eingebaut werden muss, unterschieden. Wie viele Funkrauchmelder miteinander vernetzt werden können, ist je nach Hersteller verschieden und bewegt sich zwischen 2 und 50 Geräten. Funkrauchmelder mit einem Repeater sind gerade bei großen Gebäuden empfehlenswert. Da sie die Signale verstärken und die Reichweite erhöhen. Eine Meldezentrale, mit der alle Rauchmelder verbunden sind, zu integrieren ist nötig, wenn es sich um Räume handelt, die nicht dauerhaft besetzt sind. Sollte Rauch bemerkt werden, wird diese Information direkt an das verbundene Endgerät weitergegeben.

Wann lohnt sich der Einsatz von Funkrauchmeldern?

Durch die Verwendung eines Funkrauchmelders wird die Reichweite der Rauchmelder deutlich erhöht und es ist eine höhere Sicherheit gegeben. Der Alarm wird auf jeden Fall gehört. Zusätzlich lassen sich andere Warnsysteme wie der Hausnotruf mit integrieren. Nachteilig ist hier, dass die Modelle verschiedener Hersteller nicht miteinander kompatibel sind. Alle Rauchmelder im System müssen vom gleichen Hersteller sein.

Von welchem Gerät ging der Alarm aus?

Das ist eine schwierige Frage, denn es kann nur der auslösenden Rauchmelder ermittelt werden, wenn alle Geräte durch eine Meldezentrale verbunden sind.

Welche Gesetze gibt es in Deutschland in Bezug auf Rauchmelder?

In Deutschland gilt in allen Bundesländern, bis auf Thüringen und Berlin und Brandenburg, die noch Bestandsschutz gewähren, Rauchmelderpflicht. In Neubauten ist zwingend ein Rauchmelder zu installieren, genaue Verordnungen finden sich in der jeweiligen Landesbauordnung. Hier ist u. a. geregelt:
  • dass in allen Fluren, Schlaf- und Kinderzimmern Rauchmelder anzubringen sind
  • der Melder muss frei hängen und von allen Gegenständen mindest 50 cm Abstand haben
  • wenn das Zimmer eine Dachschräge hat, sollte der Rauchmelder 60 cm unter der höchsten Stelle angebracht sein
  • in der Küche und im Bad müssen spezielle Rauchmelder genutzt werden, damit diese nicht beim Kochen oder Duschen auslösen

Diese Vorgaben sind nicht ausschließlich in Wohnungen, sondern zusätzlich in den folgenden Unterkünften anzuwenden:
  • Unterkünfte für die Freizeit, inklusive Ferienwohnungen
  • Betriebe mit Übernachtungsmöglichkeit und höchstens 11 Gästebetten
  • Räume in Containern, wie bspw. auf Baustellen
  • Lauben in Gärten
  • Räume, in denen besondere Brandgefahr besteht

Welche Prüfzeichen werden verwendet?

In der Verordnung DIN EN 14676 werden Regelungen zu Ort der Montage und zur Wartung getroffen. In der DIN EN 14604 finden sich die Anforderungen, die an die Geräte gestellt werden:
  • in Warnsignal muss 30 Tage bevor die Batterie zu Ende geht diesen Zustand anzeigen
  • Alarmton mit einer Mindestlautstärke von 85 dB
  • Knopf, der bei Aktivierung die Funktion bestätigt
  • Öffnungen dürfen maximal 1,3 mm groß sein, damit Rauch von allen Seiten ins Gerät eindringen kann

Es gibt Prüfzeichen, die die Erfüllung der Anforderungen bestätigen:
  • Q-Label: für Geräte mit mindestens 10 Jahre haltbarer Batterie, langlebig, robust und wenige Fehlalarme
  • VdS: Geräte mit dem Prüfzeichen sind sicher, robust und arbeiten zuverlässig
  • Kriwan Testzentrum: überprüft die Brandmeldetechnik eines Geräte.

Fazit zu den Funkrauchmeldern

Rauchmelder sind in Deutschland mittlerweile Pflicht. Daher muss nur die Entscheidung getroffen werden, welches Modell angeschafft wird. Die Auswahl ist vielseitig, ob ein Gerät mit oder ohne Funk und mit Meldezentrale Sinn macht, hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. In der Mietwohnung muss sich der Vermieter um Rauchmelder und Wartung kümmern. Wer sich selbst ein Gerät aussucht, sollte sich bei großen Wohnungen, in denen ein Rauchmelder u. U. nicht gehört werden würde, für die Funk Variante entscheiden. So kann der Alarm im Ernstfall nicht überhört werden, da alle Melder im gleichen Haus aktiviert würden.
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